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Urteil: Müssen kranke Schuldner eine Stromsperre akzeptieren?

Foto Urteil Stromsperre KrankheitImmer mehr Menschen in Deutschland können sich Strom nicht mehr leisten und sind von Stromsperren betroffen. Dass die Praxis von Stromversorgern, Schuldnern den Strom abzustellen, jedoch auch ihre Grenzen haben muss, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Hannover.

Weil eine Stromkundin ihr Rechnung nicht bezahlte und Schulden bei ihrem Energieversorger in Hannover angesammelt hatte, drohte dieser ihr mit einer Stromsperre. Mittels einer einstweiligen Verfügung hat das Amtsgericht Hannover nun jedoch die Einstellung der Stromversorgung trotz der Stromschulden untersagt (Az.: 561 C 3482/15). Der Grund: Die an der Lunge erkrankte Frau benötigt ein Sauerstoffgerät und ist zwingend auf die Stromversorgung angewiesen.

Krankes Ehepaar wehrt sich gegen Stromsperre

Die Schuldnerin und ihr an Demenz erkrankter Ehemann hatten Schulden in Höhe von 396 Euro bei ihrem Stromversorger angesammelt, dazu kamen noch knapp 1487 Euro für andere Nebenkosten. Nachdem das Energieunternehmen dem Ehepaar im Februar mit der Stromsperre drohte, beantragten die Stromkunden beim Sozialgericht in Hannover eine einstweilige Anordnung dagegen. Sie gaben an, dass sie wegen ihrer Erkrankungen die Bezahlung der Rechnungen vergessen hatten. Das Sozialgericht verwies den Fall ans Amtsgericht Hannover, das daraufhin die einstweilige Verfügung gegen den Stromversorger erließ.

Gesundheit ist wichtiger als Zahlungsrückstand

Der zuständige Richter begründete seine Entscheidung damit, dass die Stromsperre außer Verhältnis zur Schuldensumme steht. Der Zahlungsrückstand von knapp 400 Euro rechtfertige nicht die Unterbrechung der Stromversorgung, denn der Frau würden dadurch erhebliche gesundheitliche Probleme drohen. Schließlich sei sie aus medizinischen Gründen auf Strom angewiesen. Die einstweilige Anordnung gilt allerdings nicht für die Zahlungsrückstände bei anderen Nebenkosten. Eine Sperrung der Gas-, Wärme- und Wasserversorgung sei demnach zulässig, da es keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegen gibt.

Nur wichtige Gründe verhindern eine Stromsperre

Stromsperren sind ein Thema, dass die Gerichte in Deutschland immer häufiger beschäftigt. Die Zahl der Menschen, die ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen können, ist durch den rasanten Anstieg der Strompreise in den letzten Jahren bedenklich gestiegen. Stromversorger müssen allerdings einige Dinge beachten, bevor sie säumigen Kunden den Strom abstellen:

  • die Stromsperre muss i.d.R vier Wochen im Voraus angekündigt werden
  • bei Schulden unter 100 Euro ist die Sperre unverhältnismäßig
  • kann der Kunde glaubhaft versichern, dass er seine Schulden zeitnah begleichen kann, ist von der Sperre abzusehen
  • leben im betroffenen Haushalt Babys, Schwangere oder chronisch Kranke, ist die Sperre unverhältnismäßig.

Im folgenden Video gibt es weitere Hintergründe zum Thema Stromsperren:

Quelle: YouTube/TheEvoResearch

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