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Urteil zu Stromdiebstahl: Darf der Vermieter fristlos kündigen?

(Foto) Urteil zu StromdiebstahlWie viel Strom darf ein Mieter stehlen, ohne dass ihm der Vermieter kündigen darf? Mit dieser ungewöhnlichen Frage befasste sich das Landgericht Berlin. Dabei hatte es auch zu klären, wo Stromdiebstahl überhaupt anfängt. Wie der kleinliche Rechtsstreit ausging, lesen Sie auf PREISVERGLEICH.de.

Stromdiebstahl ist wahrlich kein Kavaliersdelikt. Wird ein Mieter dabei erwischt, wie er die Stromleitung anderer Bewohner anzapft und so Energie verbraucht, darf ihm völlig zu Recht das Mietverhältnis gekündigt werden. Doch was ist, wenn ein Mieter nur sehr wenig von dem angezapften Strom verbraucht?

Nur durch Zufall entdeckt

Vor dem Landgericht Berlin wurde folgender Fall verhandelt: Eine Mieterin hatte eine Stromleitung angezapft, schaltete mit dem geklauten Strom allerdings nur ein- bis zweimal pro Monat für kurze Zeit das Licht in ihrem Keller ein. Bei einer Begehung des Mietshauses bemerkten Mitarbeiter der Hausverwaltung zufällig das angezapfte Stromkabel, woraufhin der Vermieter der Frau fristlos kündigte. Doch war dieser Stromdiebstahl so schwerwiegend, dass Vermieter die Frau sofort aus ihrer Wohnung werfen durfte? Das zuständige Amtsgericht wies eine entsprechende Räumungsklage ab, woraufhin der Vermieter ein Berufungsverfahren vor dem Landgericht anstrengte.

Wie groß war der Schaden?

Das Berliner Landgericht urteilte, dass eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses überzogen sei (Az.: 67 S 304/14). Zwar bestätigte das Gericht, dass ein Stromdiebstahl vorliege. Doch die Mieterin verbrauchte nur ein- bis zweimal monatlich für wenige Minuten Strom über die angezapfte Leitung, die dabei verbrauchte Energie war so gut wie nicht messbar. Wie das Landgericht feststellte, hätte eine Abmahnung in diesem Einzelfall also völlig gereicht.