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Urteil zu Strompreiserhöhungen: Schluss mit Heimlichtuerei

(Foto) Urteil erhöht TransparenzErfolg vor Gericht: Am Donnerstag fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein vorteilhaftes Urteil für die Kunden von Gas- und Stromversorgern. Demnach müssen Energieversorger künftig ihre Kunden genauer über die Gründe für Preiserhöhungen informieren.

Verstoß gegen EU-Recht

Das Urteil des EuGH sorgt endlich für mehr Transparenz auf dem deutschen Energiemarkt. Die Richter in Luxemburg entschieden, dass Verbraucher in der Grundversorgung vor einer Erhöhung der Energiepreise über die genauen Gründe für die Teuerung informiert werden müssen. Ein nachträgliches Kündigungsrecht allein reicht nach Meinung der Richter nicht aus. Die deutschen Energiepreisbestimmungen aus den Jahren 2005 bis 2008 verstoßen demnach gegen europäisches Recht. Diese erlaubten es, dass Energieversorger die Preise teilweise ändern konnten, ohne dafür Gründe anzuführen. Den betroffenen Kunden stand nur ein nachträgliches Sonderkündigungsrecht zu.

Verbraucher dürfen klagen

Wie die Richter am Europäischen Gerichtshof nun entschieden, steht den Strom- und Gaskunden mit Grundversorgungstarif nicht nur ein nachträgliches Kündigungsrecht zu, sondern auch die Möglichkeit zur Klage gegen die Preiserhöhung. Damit sie diese Rechte jedoch wahrnehmen können, müssen die Verbraucher bei Preiserhöhungen rechtzeitig über deren Umfang sowie den Anlass und die Voraussetzungen informiert werden (Az: C-359/11 und C-400/11). Der EuGH musste entscheiden, weil er vom Bundesgerichtshof (BGH) um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht in mehreren Streitfällen gebeten wurde. Im nächsten Schritt muss nun wieder der Bundesgerichtshof über die Fälle entscheiden. Für Kunden allerdings hat das EuGH-Urteil schon jetzt Folgen: Kunden mit einem Grundversorgungstarif, die sich gegen Preiserhöhungen im betroffenen Zeitraum 2005 bis 2008 gewehrt hatten, müssen diese nun nicht mehr bezahlen.

Hintergrund: Bereicherung oder berechtigte Erhöhung?

Stieg der Preis für Strom in den letzten Jahren mal wieder an, wurde die Schuld gern auf die Last staatlicher Abgaben und Steuern geschoben. Doch ob diese wirklich in jedem Fall der Preistreiber waren, konnten Verbraucher wegen mangelnder Information durch ihre Energieversorger nicht nachvollziehen. Erst kürzlich sorgte eine Studie der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für Aufsehen. Diese deckte auf, dass Energieversorger in NRW den Strompreis weiter erhöhten, obwohl die Einkaufspreise an der Strombörse gesunken waren. Der Vorwurf der Bereicherung auf Kosten der Verbraucher war nicht zu überhören. Doch damit soll dank des EuGH-Urteils nun Schluss sein.