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Stromtarife für Gewerbekunden

Neben den Tarifen für Privathaushalte bieten die Stromversorger Tarife für Gewerbetreibende an. Zu den Gewerbekunden gehören kleinere Unternehmen und Handwerker. Großunternehmen dagegen sind Sonderkunden, die mit den Stromanbietern meist einen Sondervertrag aushandeln.
Wie auch bei den Stromtarifen für Privatkunden, setzen sich Tarife für Gewerbekunden aus einem verbrauchsunabhängigen Bereitstellungspreis und dem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis kann allerdings noch einmal aufgegliedert sein in einen Verrechnungspreis, in dem die Kosten für Messeinrichtungen, Verbrauchmessung und Rechnungsstellung enthalten sind, sowie in einen festen Leistungspreis. Dabei können Gewerbekunden speziellen Service bekommen, der genau auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Meist ist der Strompreis für Gewerbekunden nach der Abnahmemenge pro Jahr gestaffelt.

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  • Berechnungskriterien:
  • Bitte geben Sie eine gültige Postleitzahl ein!
  • Bitte entnehmen Sie Ihren genauen Jahresverbrauch Ihrer letzten Stromrechnung. Wenn Sie Ihren Stromverbrauch nicht kennen, können Sie sich an den folgenden Durchschnittswerten orientieren:

    Singles:
    2.000 kWh/Jahr
    2 Personen:
    3.500 kWh/Jahr
    4 Personen:
    5.000 kWh/Jahr
    Großfamilie:
    8.000 kWh/Jahr
  • Bitte wählen Sie eine Nutzungsart.
  • Der Stromanbieterwechsel:
  • funktioniert schnell und problemlos.
    1. 1. Postleitzahl und Verbrauch eingeben
    2. 2. einfach den passenden Tarif finden
    3. 3. bequem Online abschließen
  • Alles andere übernimmt der neue Stromanbieter für Sie.
  • Ihre Vorteile:
  • über 70% Stromkosten senken
  • 9.600 Stromtarife im Vergleich
  • kostenlos online wechseln und sparen
  • Individuelle Telefonberatung

Gewerbekunden

Auch Gewerbekunden können schnell und einfach einen Strom Preisvergleich im Internet machen und zu einem günstigeren Stromanbieter wechseln. Das funktioniert genauso unkompliziert wie der Wechsel des Stromanbieters für Privatkunden. Aber auch der Wechsel aus einem allgemeinen Tarif in ein Sonderabkommen kann bereits deutlich die Stromkosten senken. Dabei muss Ihr Gewerbe entweder eine gewisse Mindeststrommenge im Jahr abnehmen, oder es muss eine bestimmte Mindestleistung (z.B. 10, 20 oder 30 kW) überschritten werden. Die genauen Werte sind je nach Anbieter verschieden. Als Mindeststrommenge gelten bei vielen Stromanbietern 30.000 Kilowattstunden im Jahr. Den Status eines Sonderkunden erhält man in der Regel nur, wenn man Strom aus dem Mittelspannungs- oder Hochspannungsnetz bezieht.

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