Veränderungen im Verbraucherschutz im Bereich Strom und Energie
Das neue Jahr bringt im Bereich der Energierichtlinien einige interessante Neuerungen für den Verbraucher. Preisvergleich.de listet hier kurz die Wichtigsten auf:
Strom sparen heisst die Devise für viele Elektrogeräte! Seit Beginn 2012 gibt es neue Vorgaben zur Stand-by-Funktion vieler Elektrogeräte, wie z.Bsp. externer Netzteile. So müssen diese zukünftig deutlich energieeffizienter arbeiten und schonen dadurch den Geldbeutel der Verbraucher. Zusätzlich gibt es Vorgaben zur Energieaufnahme von Fernsehgeräten ( ab April 2012 ) und Kühlschränken ( ab Juli 2012 ), die allesamt darauf abzielen, die Geräte im ganzen sparsamer zu machen.
Um dem Verbraucher die neuen Energiesparmodelle auch deutlich kenntlich zu machen, wurde auch das bereits bekannte EU-Energieeffizienz-Label überarbeitet. Seit 30. November 2011 beziehungsweise 20. Dezember 2011 gelten für Kühl-, Gefrier- und Fernsehgeräte bzw. Waschmaschinen und Geschirrspüler neue Klassen, die dem Verbraucher helfen, die Energieeffizienz der Geräte selbst einzuschätzen. Hier gilt allerdings zu beachten, dass Geräte mit der alten Etikettierung NICHT neu ausgewiesen werden müssen.
Neue Energieeffizienzklassen und Veränderungen beim Stromwechsel
Bei einem Wechsel des Stromanbieters gibt es ebenfalls positive Veränderungen für Stromkunden. Ab 01. April 2012 sind die Stromanbieter verpflichtet, den Wechsel auch in einer Zeitspanne von drei Wochen zu vollziehen. Lange Hinhaltetaktiken gehören damit der Vergangenheit an.
Die Frist, mit der deutsche Verbraucher ihrem bisherigen Strom- oder Gas-Grundversorger kündigen können, beträgt nur noch zwei anstatt wie bisher vier Wochen. Der Wechsel in einen günstigeren Stromtarif muss innerhalb von dreiWochen umgesetzt werden, und zwar nicht zwangsweise zum 1. eines Monats, sondern zu jedem beliebigen Werktag. Zusätzlich müssen seit dem 01. Februar auch Hinweise zu Kündigungsfristen und dem individuellen Verbrauch auf jeder Stromrechnung ausgewiesen werden.
Seit Oktober 2011 kümmert sich auch die neue Schlichtungsstelle Energie des Bundeswirtschaftsministerium, erreichbar unter www.schlichtungsstelle-energie.de, um Beschwerden von Verbauchern.