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Stromanbieter kündigen

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Möchten Sie Ihren Stromanbieter kündigen, ist dies jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Achten Sie auf eine rechtzeitige Absendung der Kündigung, um die entsprechende Frist zu wahren. Lohnenswert ist eine Strom-Kündigung vor allem dann, wenn andere Anbieter in Ihrer Region günstiger sind. In vielen Verträgen beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Darüber hinaus gibt es auch gute Gründe für eine außerordentliche Kündigung. Zu diesen Gründen gehören unter anderem der Umzug in eine andere Stadt, der Tod des Vertragsnehmers oder die Preiserhöhung des Anbieters.

Was muss ich bei der Strom-Kündigung beachten?

Für jede Strom-Kündigung sind Fristen einzuhalten. Eine zu späte Kündigung ist leider nicht wirksam. In diesem Fall läuft der Vertrag mindestens 12 Monate weiter. Die Kündigungsfristen können sich bei den einzelnen Anbietern unterscheiden. Genaue Informationen zur Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte Ihrem Stromvertrag. Hier können Sie auch nachlesen, ob die Kündigung schriftlich oder online erfolgen kann. Erstmalig ist eine Kündigung nach dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich. Diese liegt bei den meisten Anbietern zwischen drei Monaten und zwei Jahren. Eine kürzere Vertragslaufzeit ist stets vorteilhafter, da Sie so flexibler auf Preiserhöhungen reagieren können.

  • Mindestvertragslaufzeit berücksichtigen
  • vertragliche Kündigungsfrist einhalten
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Welche Kündigungsfristen sind zulässig?

Strom - Kündigen des AnbietersDie Kündigungsfristen der Stromanbieter liegen bei drei bis sechs Wochen vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigungsfristen sind rechtlich bindend, da diese Bestandteil Ihres Stromvertrages sind. Ist Ihre Kündigungsfrist bereits abgelaufen, so sprechen Sie bitte persönlich mit Ihrem Stromanbieter um ggf. eine einvernehmliche und kulante Lösung zu finden. Sofern keine Kündigung mehr möglich ist, verlängert sich Vertrag automatisch um max. weitere 12 Monate.

  • Kündigungsfristen je nach Anbieter drei bis sechs Wochen
  • Mindestvertragslaufzeit ist zu brücksichtigen.
  • Kündigungsfrist beim Grundversorger: 2 Wochen

Haben Sie noch einen Stromvertrag beim örtlichen Grundversorger, beträgt Ihre Kündigungsfrist lediglich zwei Wochen. Diese Frist ist im Gesetzgeber vorgeschrieben, so dass Sie Ihren Stromanbieter möglichst flexibel wechseln können.

Formulare und Vorlagen für das Kündigungsschreiben

Für das Kündigungsschreiben gibt es Muster und Vorlagen, die Sie im Folgenden herunterladen können. Tragen Sie einfach die Adresse des Stromanbieters und Ihre persönlichen Angaben an den entsprechenden Textstellen ein. Achten Sie dabei auf die folgenden Angaben:

  • Name und Adresse
  • Zählernummer
  • Kundennummer/Vertragsnummer
  • Termin der Kündigung
  • eigenhändige Unterschrift
  • Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung

Formular zum Ordentliche Kündigung herunterladen. Formular zum Sonderkündigungsschreiben herunterladen. Formular zum Kündigung wegen Umzug herunterladen.

Den Strom kündigen Sie am besten schriftlich

Eine schriftliche Kündigung erfordert Ihre eigenhändige Unterschrift. Das formlose Schreiben können Sie entweder handschriftlich oder am PC erstellen. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen immer, die Kündigung als Einschreiben zu versenden. So können Sie stets nachweisen, dass Sie die Kündigung Ihres Stromanbieters auch rechtzeitig an die richtige Adresse versandt haben. Bei einigen Anbietern ist eine Online-Kündigung möglich. Achten Sie auch bei dieser Art der Strom-Kündigung auf die Bestätigung des Anbieters.

Erst Stromanbieter kündigen, dann wechseln

Bevor Sie zu einem neuen Stromanbieter wechseln, sollten Sie Ihren alten Stromanbieter kündigen. Da Ihre Zählernummer eindeutig ist, ist es auch nicht möglich, dass Sie von zwei Anbietern gleichzeitig Strom beziehen. Ihre Zählernummer kann nur bei einem Anbieter registriert sein. Bei Bedarf nehmen Sie den Wechselservice Ihres neuen Anbieters in Anspruch. Dieser spricht dann in Ihrem Namen die fristgerechte Kündigung aus.

Fragen und Antworten zur Stromanbieter-Kündigung

  • Muss ich den Stromanbieter selbst kündigen?
  • Sonderfall Umzug: Was gibt es hier zu beachten?
  • Wann kann mir mein Stromversorger kündigen?

Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung

Bei einer Strompreiserhöhung steht Ihnen grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung oder mit dem Beginn der Strompreiserhöhung erfolgen. Senden Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben an Ihren Versorger und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung.

Nicole Vergin

Nicole Vergin


Nicole berichtet über aktuelle Entwicklungen auf dem Strommarkt und die Auswirkungen auf Verbraucher. Vor ihrer Zeit bei PREISVERGLEICH.de arbeitete sie in verschiedenen Forschungsprojekten im Energiesektor.

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